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Neue Schwellenwerte ab 01.01.2026

Alle zwei Jahre prüft die EU-Kommission die Höhe der Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts. Ab dem 01.01.2026 sind neue EU-Schwellenwerte zu berücksichtigen. Die neuen Schwellenwerte wurden im EU-Amtsblatt 2025/2152 vom 22.10.2025 veröffentlicht.

Ab Januar 2026 gelten folgende Schwellenwerte:

5.404.000 Euro für Bauaufträge (bisher 5.538.000 Euro)
5.404.000 Euro für Konzessionen (bisher 5.538.000 Euro)
216.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber (bisher 221.000 Euro)
140.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge oberer und oberster Bundesbehörden (bisher 143.000 Euro)
432.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge von Sektorenauftraggebern (bisher 443.000 Euro)
750.000 Euro für Dienstleistungsaufträge betreffend soziale u. andere Dienstleistungen (VgV) (unverändert)

 

Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202502152